Das BieterverfahrenWas ist das BIETERVERFAHREN im Immobilienverkauf?Beim BIETERVERFAHREN handelt es sich nicht um eine Versteigerung oder eine Auktion, auch steht der jeweilige Eigentümer bzw. Anbieter nicht unter Verkaufsdruck. Das Bieterverfahren ist eine innovative Art, eine Immobilie zum Verkauf anzubieten und gibt Ihnen als Kaufinteressenten die Möglichkeit, den Betrag zu bieten, der Ihnen das Objekt wert ist. Das Bieterverfahren kennt nur ein einziges Zuschlagskriterium: das höchste Gebot nebst einer nachweislichen Finanzierungszusage Ihres Kreditinstitutes, die vor der notariellen Beurkundung eines Kaufvertrages vorzulegen ist. Wann kann ich bieten?Sie können innerhalb der vorgegeben Gebotsfrist Ihre Gebote abgeben. Dies kann per Post, Fax oder Email erfolgen. Bitte nutzen Sie hierfür unser Bieterformular oder senden Sie uns mit Ihrem Gebot, auch Ihren Namen mit vollständiger Adresse, Telefonnummer und Emailadresse. Nach Ende der Gebotsfrist eingehende Gebote bleiben unberücksichtigt. Wie viel muss man bieten?Sie als Kaufinteressent sind bestimmt sehr gut über die aktuellen Preise informiert. Oder nutzen Sie fachliche Hilfe, des Weiteren können Sie sich an vergleichbaren Objekten orientieren oder informieren sich z. B. bei Gutachterausschüssen, der Länder, Städte und Gemeinden. Der Eigentümer als Verkäufer entscheidet allein, ob er das jeweilige Objekt zum höchsten Gebot verkauft. Er ist nicht verpflichtet ein Gebot, auch nicht das Höchstgebot anzunehmen. Daher bleibt die Eigentümerzustimmung immer vorbehalten! Wie viele Gebote muss es für jedes Objekt geben?Es reicht ein einziges Gebot aus, wenn es in der Höhe plausibel ist. Wenn Sie ein Gebot abgeben, sollten Sie sich in Ihrem eigenen Interesse über einen Zeitraum von mindestens 6 Wochen ab Ende der Bietzeit daran gebunden halten. Nach welchen Kriterien erfolgt die Zuschlagserteilung?Einziges Kriterium ist das Höchstgebot, sowie eine von Ihrem Kreditinstitut bestätigte Finanzierungszusage. Sind Nachgebote zulässig?Wenn mehrere Gebote in gleicher Höhe vorliegen, fordern wir die Höchstbieter auf, Nachgebote abzugeben. Stefan Lange informiert die Bieter über das Vorliegen von Mitbewerbern oder über die Tatsache, dass die Wertvorstellung noch nicht erreicht wurde. Die Nachgebote müssen innerhalb einer Frist von 1 Woche nach der Benachrichtigung eingehen und von einer bestätigten Finanzierungszusage begleitet werden. Die Finanzierungszusage durch Ihr Kreditinstitut kann im Einzelfall innerhalb der vorgegebenen Frist auch nachgereicht werden. Der Beleg der gebotenen Kaufpreise durch die Bieter ist von Bedeutung, da nur so „Phantasiepreise“ und Verzerrungen des Wettbewerbs vermieden werden können. Nach Abschluss des BIETERVERFAHRENS wird kein formeller Zuschlag erteilt. Der Grundstückskauf ist ein formbedürftiges Rechtsgeschäft, das seinen Abschluss erst mit der Zustimmung des Eigentümers/Anbieters und der unterzeichneten Notarurkunde findet. Ein von Ihnen abgegebenes Gebot ist nicht rechtsverbindlich. Weder Ihnen noch dem Anbieter der Immobilie erwachsen daraus irgendwelche Ansprüche. Ihr Gebot signalisiert dem Anbieter lediglich Ihre Bereitschaft, das Objekt zu dem Gebotspreis erwerben zu wollen. Bitte beachten Sie, dass ein rechtswirksamer Vertrag über eine Immobilie in einem BIETERVERFAHREN, anders als bei einer Auktion, nur durch einen notariell beurkundeten Kaufvertrag zu Stande kommt! Ob und in welcher Höhe für den Käufer eine Provision nach erfolgreich vermitteltem Kaufvertrag berechnet wird, ist aus der jeweiligen Auschreibung, aus dem jeweiligem Angebot zu entnehmen. Für weitere Fragen zum Bieterverfahren schreiben Sie uns bitte eine Email oder rufen Sie uns an unter 05173-24604. Vielen Dank. Download Gebotsformular bitte hier Hier finden Sie unsere aktuellen Angebote im Bieterverfahren: AKTUELL KEIN OBJEKT IM BIETERVERFAHREN IM ANGEBOT Und nun wünschen wir Ihnen viel Spaß und viel Erfolg beim Bieten! |




