Einkaufen gehen und Waschmaschine an lassen? Was sagt die Rechtsprechung dazu?

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Nach einer langen anstrengenden Arbeitswoche die Waschmaschine noch schnell anwerfen und spontan zu Freunden oder der Familie fahren oder über das Wochenende verreisen... Wir haben sicherlich alle unsere Waschmaschinen schon mal länger als ein paar Stunden außer Acht gelassen. Doch was passiert, wenn in unserer Abwesenheit das Wasser aus der Waschmaschine läuft und einen Schaden verursacht?

Das Oberlandesgericht Koblenz hat dazu ein Urteil gefällt: Ihre Hausratversicherung ist verpflichtet Wasserschäden zu übernehmen, wenn Sie lediglich über wenige Stunden das Haus verlassen haben. Kommen Sie jedoch, so wie in unserem Beispiel, erst nach einem längeren Zeitraum zu Ihrer bösen Überraschung nach Hause zurück, kann sich die Versicherung dagegen sträuben.

In Sachen Versicherung können wir Ihnen auch weiterhelfen und empfehlen gern die Allianzversicherung weiter.

Merken Sie sich also folgendes: Schalten Sie Ihre Waschmaschine nur dann ein, wenn Sie ganz genau wissen, dass Sie in wenigen Stunden wieder an Ort und Stelle sind, um die feuchte Wäsche zu entnehmen.

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