Untervermieten als Mieter, geht das?

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Vermieter und Untermieter

Der Partner möchte einziehen oder man hat seinen Job verloren und sucht nach Wegen, die Belastung durch die Mietkosten zu senken. Die Lösung: Die eigene Wohnung einfach untervermieten? Ganz so schnell und einfach geht es nicht.

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Laut geltendem Recht ist die Erlaubnis des Vermieters zu einer Untervermietung Pflicht. Wer dagegen verstößt und die Wohnung einfach ohne Zustimmung des Vermieters untervermietet, muss im schlimmsten Fall mit der Kündigung des Wohnverhältnisses rechnen.

Allerdings: Es gibt Konstellationen, in denen der Vermieter in der Regel verpflichtet ist, einer Untermiete zuzustimmen. Ändern sich die persönlichen und finanziellen Verhältnisse des Mieters, muss dies berücksichtigt werden.

Darunter fallen beispielsweise der Einzug eines Lebenspartners oder der Jobverlust und geringere Einnahmen des Mieters. In solchen Fällen muss der Vermieter immer noch nach einer Untervermietung (bzw. dem Einzug einer fremden Person) gefragt werden, die Zustimmung kann aber nur in seltenen Fällen verneint werden.