Wohnung untervermieten - darf ich das?

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Darf ich meine Wohnung untervermieten?

Es gibt verschiedene Gründe, die einen zu der Überlegung kommen lassen, ob man die eigene Wohnung oder auch nur einen Teil davon untervermietet, bspw. ein temporärer Job in einer anderen Stadt oder zu viel Platz. Ein Facebook-Fan hat uns gefragt: Darf ich das überhaupt? Und wenn ja, was sind die Voraussetzungen?

Grundsätzlich dürfen Sie Ihre Wohnung oder auch nur einen Teil davon untervermieten. Doch selbstverständlich müssen Sie vorher Ihren Vermieter um Erlaubnis fragen. Am besten schriftlich.

Ihr Vermieter darf Ihren Antrag auf Untervermietung nicht willkürlich ablehnen, muss der Vermietung jedoch nur dann zustimmen, wenn Ihrerseits ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Gründe für eine Ablehnung könnten sein, dass die Wohnung zu klein ist für mehrere Mieter, der Untermieter unter Umständen den Hausfrieden stören könnte oder eine Zweckentfremdung als Ferienwohnung vorliegt.

Die eigenen Eltern, Kinder oder der Ehepartner sowie Pflegepersonal dürfen auch ohne ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters einziehen, es wäre aber natürlich trotzdem schön, wenn er Bescheid wüsste.

💡 Wichtig: Sie als Hauptmieter haften für alle Belange rund um die Mietsache, deshalb ist der Abschluss eines Untermietvertrages ratsam.

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