Bieterverfahren

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Wie funktioniert das Bieterverfahren beim Immobilienverkauf?

Zum Ersten, zum Zweiten uuuund zum Dritten …

Bei einem Bieterverfahren geben Interessenten - ähnlich wie bei einer Auktion - Gebote für eine Immobilie ab, dadurch entsteht eine Art Wettbewerb unter den Käufern.

Besonderheiten Bieterverfahren:

➡️ Im Unterschied zu einer Auktion oder einer Versteigerung muss der Eigentümer das Höchstgebot nicht annehmen.

➡️ Meistens wird kein fester Kaufpreis vorgegeben. Die Interessenten setzen einen Preis fest, den sie bereit sind, für die Immobilie zu zahlen.

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Vorteile des Bieterverfahrens

👍 Der Wettbewerb unter den Kaufinteressenten treibt den Preis schnell nach oben. Es ist möglich, dass eine Summe weit über dem Marktwert erzielt wird.

👍 Der Verkaufsprozess ist meist innerhalb weniger Wochen abgeschlossen.

👍 Für den Eigentümer besteht kein Risiko, da das Bieterverfahren ihn nicht zum Verkauf verpflichtet.

Nachteile des Bieterverfahrens

👎 Ist der Wettbewerb zu gering und der Grundpreis zu niedrig angesetzt, erzielt das Bieterverfahren einen zu geringen Verkaufspreis und wird ggf. wiederholt.
👎 Potenzielle Interessenten können im Vorfeld abspringen, weil ihm das Bieterverfahren missfällt oder zu aufwendig erscheint.
👎 Der höchstbietende Kaufinteressent kann jederzeit wieder zurücktreten und zwar so lange, bis der notariell beglaubigte Kaufvertrag unterschrieben ist.

Sie haben noch Fragen zum Bieterverfahren, dann melden Sie sich gern bei uns.

Telefon: 05173 - 24604  oder  0163 - 6051404

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Ihr Team von Lange und Lange Immobilien.