Das Richtpreisverfahren - das innovative Verkaufsverfahren - mit automatischer Marktpreisfindung

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Das Richtpreisverfahren


Das Richtpreisverfahren ist eine flexible Variante des bekannten Bieterverfahrens. Hier handelt es sich um eine spezielle Verkaufsmethode für Immobilien. Ein häufiger Irrtum hinsichtlich dieses Verfahrens besteht darin, dass viele Eigentümer denken, es handelt sich um eine Auktion oder eine Versteigerung.

Dies ist jedoch nicht der Fall. Denn wie bei einer Auktion gibt beim Richtpreisverfahren jeder Interessent ein Gebot bzw. Angebot an den Verkäufer ab. Dieses beinhaltet den Preis, den der potenzielle Käufer zu zahlen bereit ist.

Warum das Bieter- bzw. Richtpreisverfahren?

In der Regel erfolgt der Verkauf einer Immobilie so, dass das betreffende Objekt zu einem festen Verkaufspreis am Markt positioniert wird. Daraufhin melden sich Interessenten, die bereit sind, diesen Preis zu bezahlen.
Mitunter finden dennoch weiterführende Kaufpreisverhandlungen statt, in deren Rahmen jedoch zumeist keine großen Abweichungen vom ursprünglich angesetzten Preis erfolgen.
In den meisten Fällen ist dieser Weg der passende, um die betreffende Immobilie zu vermarkten. Unter gewissen Umständen jedoch ist es sinnvoll, auch andere Alternativen ins Auge zu fassen.

So zum Beispiel, wenn der Marktwert einer Immobilie kaum realistisch einzuschätzen ist, da man eine sehr hohe oder eine nicht kalkulierbare Nachfrage zum Angebot erwartet. Des Weiteren bietet sich das Richtpreisverfahren ideal bei älteren Immobilien mit einem hohen Sanierungsaufwand an. Gestiegene Zinsen und derzeit hohe Baumaterialkosten erschweren eine genaue Kalkulation des Kaufpreises und der Finanzierbarkeit der entsprechenden Immobilie.

Beim Richtpreisverfahren erfolgt jedoch nicht, wie bei einer Auktion, ein Zuschlag zum Höchstgebot. Stattdessen entscheidet der Eigentümer, ob und welches Kaufangebot er annehmen möchten.Der Verkäufer ist also keineswegs zum Verkauf verpflichtet, wenn die abgegebenen Angebote nicht seinen Vorstellungen entsprechen. Sowohl dem Verkäufer, als auch dem Käufer entstehen durch das Richtpreisverfahren keine zusätzlichen Kosten.

Wie läuft das Richtpreisverfahren ab?

Zu Beginn des Verfahrens wird das Angebot bekannt gemacht, wie beim klassischen Verkaufsverfahren. In den Immobilienportalen, in den sozialen Netzwerken oder analog in der regionalen Zeitung. Anschließend bietet man potenziellen Käufern Besichtigungstermine an, während der sie die Immobilie begutachten können. Die Interessenten haben dann die Möglichkeit, ein Kaufangebot zu unterbreiten, das innerhalb einer gewissen Gebotsfrist einzureichen ist. Dieses Gebot wird völlig digital über unseren Bieterportal-Partner immo-billie abgegeben und der aktuelle Verkaufswert in Echtzeit für alle Interessenten sichtbar gemacht. So können alle Interessenten ihre Angebote abgeben bzw. nachbessern. Mit dem Richtpreisverfahren lassen sich ebenso viele Interessenten erreichen wie mit der klassischen Verkaufsmethode.

So funktioniert es:


Der Richtpreis entspricht dem Angebotspreis der Immobilie.
Bei diesem Verfahren haben Sie die Möglichkeit völlig frei ein Angebot ab dem Mindestpreis abzugeben.

  1. Wir als Makler laden die Kaufinteressenten zur Angebotslegung ein. Diese Einladung erfolgt, per SMS (Mobiltelefon) und E-Mail. Über diese Einladung kann sich der Kaufinteressent registrieren und sein Angebot abgeben
  2. Angebote sind ab dem Mindestpreis für alle Interessenten, auch in gleicher Höhe, möglich
  3. Der Kaufinteressent kann während der Laufzeit sein Angebot so oft er möchte verändern und auch jederzeit einsehen, ob es weitere Angebote von anderen Interessenten gibt.
    Daher kein starres herkömmliches Bieterverfahren - dafür aber alle Vorteile der Dynamik und Transparenz!

Dabei ist zu beachten, dass der Verkäufer keines der Angebote annehmen muss und am Ende des Verfahrens entscheiden kann, ob und welches Angebot angenommen wird. Es handelt sich dabei um eine, vom Verkäufer gewünschte, digitale Angebotslegung und um keine Versteigerung oder Auktion.

Die Vorteile des Bieterportals

Auch wenn wir zuvor eine Wertermittlung durchführen, neigen dennoch zahlreiche Eigentümer dazu, den Wert der eigenen Immobilie zu überschätzen. Der daraus resultierende, zu hoch angesetzte Verkaufspreis führt oft genug dazu, dass das Angebot von Interessenten schlicht ignoriert wird oder bei Kaufpreisverhandlungen um Korrekturen nach unten verhandelt wird.
Anders ist dies beim Bieter - und Richtpreisverfahren: Je mehr Angebote abgegeben werden, desto wahrscheinlicher ist es, dass sich der Preis bei anschließenden Verhandlungen mit den Bietern noch weiter erhöht und dadurch ein
marktfähiger Preis erzielt wird.

Fazit:


"Die Immobilie wird in Form eines digitalen Angebotsprozesses vermittelt.
Das bedeutet, der angezeigte Preis ist ein Richtpreis und kann im Laufe des Prozesses höher werden.
Der Kaufinteressent hat die Möglichkeit seinen persönlichen Preis über und auch unter dem Richtpreis abzugeben."

Wir bieten das Richtpreisverfahren in Zusammenarbeit mit unserem Bieterportal-Partner immo-billie an.

Quelle: www.immo-billie.com

Für weitere Informationen zum innovativen Richtpreisverfahren kontaktieren Sie uns gern!

Rufen Sie uns an: 05173 - 24604
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