Immobilien ABC: A wie Auflassungsvormerkung
Erst mit der Eintragung in das Grundbuch werden Sie als Käufer einer Immobilie der rechtmäßige Eigentümer. Doch in der Regel dauert es nach dem Abschluss eines Kaufvertrages einige Zeit, bis Sie als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen werden.