Immobilienkauf in Spanien leicht gemacht - Teil 8

Frage Nr. 7 – Was für Folgekosten kommen jetzt auf mich regelmäßig zu?

 

Gleich vorweg: Alle Steuern in Spanien sind generell Bringschulden!

Sie bekommen also grundsätzlich keinen Steuerbescheid seitens der Behörden. Vielmehr haben Sie als Steuerzahler selbst die Pflicht, spätestens zum jeweiligen Stichtag die Steuer im Voraus zu zahlen. Sie nehmen also eine sogenannte Selbsterklärung vor, die dann entsprechend von der zuständigen Behörde geprüft wird.

Optimalerweise übergeben Sie diese Steuerformalitäten einem deutschsprachigen ortsansässigen Steuerservice.

Die machen das pünktlich und formal richtig, für relativ kleines Geld.

Denn bei nicht pünktlicher Zahlung wird vom Fiskus ein Steueraufschlag von 20 % erhoben!

Gibt es eine Grundsteuer?

Ja leider gibt es so was Schreckliches auch in Spanien!

Es handelt sich um eine jährlich zu zahlende Steuer der Kommune. Die sogenannte Immobiliensteuer (Impuesto sobre bienes inmuebles - IBI), diese ist mit der deutschen Grundsteuer vergleichbar.

Sie wird jeweils zum 01. Januar eines jeden Jahres fällig. Die Höhe des Steuersatzes liegt im eigenen Ermessen der jeweiligen Gemeindeverwaltung. Besteuerungsgrundlage ist der jeweilige

Katasterwert (valor catastral) der Immobilie. Der maximale Steuersatz beträgt meines Wissens derzeit 1,18 %.

 

Muss ich Einkommensteuer zahlen?

Si, mi señor y senorita!

Für Residenten gilt:

Residenten zahlen ihre Einkommensteuer innerhalb des für sie gültigen Progressionsrahmens. Die Steuerrate liegt bei kleineren Einkommen bei 15 %, bei höheren Einkommen kann sie

30–43 % betragen.

Für Nichtresidenten gilt:

Sie müssen Einkommensteuer auf einen sogenannten fiktiven Selbstnutzungsanteil zahlen. Bei aktualisierten Katasterwerten beträgt dieser1,1 %, maximal aber 2 % davon. Und von diesem so ermittelten Betrag zahlen Sie 24,75 % Steuern.

Klingt kompliziert oder? Also hier ein Beispiel:

Der eingetragene Katasterwert Ihrer Traumvilla beträgt 200.000.- Euro.

Davon 1,1 % sind = 2.200.- Euro und davon wiederum

24,75 % = 544,50 Euro = Einkommensteuerbetrag.

Ebenso müssen Sie evtl. Mieteinnahmen versteuern. Hier liegt der Steuersatz ebenfalls bei 24,75 % für Nichtresidenten.

...noch was?

Naja, dann kommen noch die lokalen Dienstleister dazu, wie Strom, Müll, Wasser, Abwasser, Telekommunikation, Internet.

Und wenn Sie sich Eigentümer einer Immobilie in einer Gemeinschaftsanlage nennen, dann ist noch das sogenannte gastos de comunidad kurz Comunidad fällig. Ähnlich der Betriebskostenumlage einer Eigentumswohnung in Deutschland. Unter der Comunidad fallen u.a. folgende Posten:

Gärtner, Poolpflege, Allgemeinstrom, Verwaltungskosten, Rücklagen für Instandsetzungen etc.

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