Frage 8 - Und wenn ich mal krank werde? An wen wende ich mich und wer bezahlt die Kosten?
Hier möchte ich mich besonders den Ruheständlern und Rentnern widmen. Denn diese Altersgruppe ist die weitaus größte unter den Immobilienbesitzern und Käufern in Spanien. Sie gehören oftmals zu den Residenten, welche ihren Wohnsitz komplett nach Spanien verlegt haben.
Wer als Rentner Mitglied einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist,
bleibt auch weiterhin in dieser versichert und zahlt an diese seine Beiträge, wenn er nach Spanien umzieht. In Spanien melden Sie sich gleichzeitig bei der spanischen Einheitskrankenversicherung Seguridad Social an.
Die deutsche Krankenversicherung zahlt einen Pauschalbetrag an die spanische und damit sind Sie auch auf der iberischen Halbinsel abgesichert. Dort allerdings auch nur zu den hiesigen Bedingungen. Diese unterscheiden sich teilweise schon erheblich von den in Deutschland gezahlten Leistungen:
- Zahnersatz müssen Sie zu 100 % selbst zahlen, Zahnbehandlungen ebenso. Zähne ziehen ist hingegen kostenlos
- Ein Arztbesuch ist zuzahlungsfrei
- Medikamente sind für Rentner kostenfrei
- Ein Krankenhausaufenthalt und die Behandlung sind kostenfrei. In der Regel wird Ihnen ein fixes Krankenhaus zugewiesen. Freie Krankenhauswahl gibt es nicht
- Hör- und Gehhilfen, sowie Brillen sind keine Regelleistungen. Daher müssen diese fast immer vom Patienten selbst bezahlt werden
Achtung Besonderheiten gelten z.B. bei der meistens über Ihren Ehemann versicherten Ehefrau (welche selbst keine Einnahmen hat) im Rahmen der Familienversicherung. Hier muss zwingend vorher der Versichertenstatus für Spanien geklärt werden.
Grundsätzlich werden nur Sachleistungen von der spanischen Krankenversicherung übernommen. Geldleistungen, wie z.B. bei der Zahlung von Pflegegeld, kommen weiterhin aus Deutschland.
Wo wir gerade bei dem Thema Pflegegeld sind. In Spanien ist die Pflegeversicherung gerade erst im Aufbau.
Aktuell erhält man von der deutschen Pflegeversicherung in Spanien nur den einfachen Regelsatz für pflegende Angehörige. Alles Weitere ist unsicher. Die spanische Pflegeversicherung entwickelt sich gerade erst. Weitergehende Sonderregelungen für Ausländer müssen dann bei der zuständigen Regionalstelle der spanischen Versicherung erfragt werden.
Der Nichtresident, welcher in seiner Spanienimmobilie nur Urlaub macht, sollte sich die Europäische Gesundheitskarte (EHIC) von seiner Krankenkasse besorgen. Wenn Sie damit in Spanien zum Arzt gehen, wird Ihnen oftmals auch ohne vorherige Zahlung in bar oder per Kreditkarte geholfen.
Die Private Krankenversicherung zahlt oftmals die Behandlungskosten weltweit und orientiert sich dabei an den Kosten, welche max. innerhalb Deutschlands entstanden wären.
Um Ihren persönlichen Versicherungsschutz abzuklären, sollten Sie sich vor einer Reise oder Auswanderung unbedingt mit Ihrer privaten Krankenversicherung in Verbindung setzen!Desweiteren sollte eine Auslandskrankenversicherung obligatorisch abgeschlossen werden.