Frage Nr. 4 - Wie läuft der Kauf meiner Wunschimmobilie hier in Spanien formal überhaupt ab?
Hier bedarf es Ihrer besonderen Aufmerksamkeit!
Aus Deutschland kennen Sie, dass der Erwerb einer Immobilie und die diesbezügliche vertragliche Regelung immer der notariellen Beurkundung bedarf (geregelt im BGB § 311 b).
Tja, lieber zukünftiger Immobilienbesitzer,