
Bei den Verkaufsunterlagen darf der Energieausweis nicht fehlen!
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Verkaufsunterlagen: Energieausweis ist Pflicht
Egal, ob ein Haus verkauft oder eine Wohnung vermietet werden soll: Der Energieausweis ist Pflicht. Spätestens beim Besichtigungstermin muss er vorliegen. Fehlt er oder wird gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoßen, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Folgendes gilt beim Energieausweis zu beachten.