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Immobilienkauf in Spanien leicht gemacht - Teil 8
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Frage Nr. 7 – Was für Folgekosten kommen jetzt auf mich regelmäßig zu?
Gleich vorweg: Alle Steuern in Spanien sind generell Bringschulden!
Sie bekommen also grundsätzlich keinen Steuerbescheid seitens der Behörden. Vielmehr haben Sie als Steuerzahler selbst die Pflicht, spätestens zum jeweiligen Stichtag die Steuer im Voraus zu zahlen. Sie nehmen also eine sogenannte Selbsterklärung vor, die dann entsprechend von der zuständigen Behörde geprüft wird.
Optimalerweise übergeben Sie diese Steuerformalitäten einem deutschsprachigen ortsansässigen Steuerservice.