Immobilienkauf in Spanien leicht gemacht - Teil 8

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Frage Nr. 7 – Was für Folgekosten kommen jetzt auf mich regelmäßig zu?

 

Gleich vorweg: Alle Steuern in Spanien sind generell Bringschulden!

Sie bekommen also grundsätzlich keinen Steuerbescheid seitens der Behörden. Vielmehr haben Sie als Steuerzahler selbst die Pflicht, spätestens zum jeweiligen Stichtag die Steuer im Voraus zu zahlen. Sie nehmen also eine sogenannte Selbsterklärung vor, die dann entsprechend von der zuständigen Behörde geprüft wird.

Optimalerweise übergeben Sie diese Steuerformalitäten einem deutschsprachigen ortsansässigen Steuerservice.

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Immobilienkauf in Spanien leicht gemacht - Teil 7

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Frage Nr. 6 - Super, jetzt bin ich stolzer Besitzer einer Residenz in Spanien! Was ist denn der Unterschied zwischen Resident und Nichtresident? Was bedeutet das für mich?

 

Der Resident

Auch unbeschränkt Steuerpflichtiger genannt. Sofern Sie sich mehr als 183 Tage eines Kalenderjahres in Spanien aufhalten, gelten Sie als Resident. Ebenso, wenn Spanien als Mittelpunkt Ihrer beruflichen und/oder finanziellen Interessen gilt.

Dabei ist darauf zu achten, das diese 183 Tage steuerlich kumulativ betrachtet werden.

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Immobilienkauf in Spanien leicht gemacht - Teil 6

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Frage Nr. 5 - Was für Kaufnebenkosten gibt es und wie hoch sind diese?

Die Kaufnebenkosten für den Käufer unterteilen sich in 2 Kategorien:

1. Die einmaligen Kaufnebenkosten

Laut gesetzlicher Regelung werden die einmaligen Kaufnebenkosten für Registereintrag (Grundbuch), Notar und Gestoria (Dienstleister welcher die notwendigen Behördengänge übernimmt. Sind oftmals dem Notariat angegliedert. Vieles übernehmen auch die Maklerbüros) zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt.

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