Wohnungsgeberbestätigung
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Wohnungsgeberbestätigung: So vermeiden Sie als Vermieter ein Bußgeld!
Als Vermieter (Wohnungsgeber) sind Sie verpflichtet, beim Einzug eine Wohnungsgeberbestätigung (auch Vermieterbescheinigung genannt) an den Wohnungsnehmer (Mieter) - bzw. für den Fall der elektronischen Meldung, an die Meldebehörde - zu senden.